Kreditaufnahme durch die WEG - langfristige, hohe Kredite können ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen

Das hat der BGH in seinem Urteil vom 25. September 2015 (AZ: V ZR 244/14) entschieden. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte im August 2013 beschlossen eine Fassadensanierung mit förderfähiger Wärmedämmung vorzunehmen. Um die mit ca. 2.000.000 € veranschlagten Kosten zu finanzieren, beschlossen sie zudem die Aufnahme eines KfW-Förderkredits, dessen Zinssatz sich zum damaligen ...

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Okt 05 2015

WEG als Betreiber einer Satellitenempfangsanlage - keine Gebühr an GEMA für die Weiterleitung des Fernsehsignals

Im BGH-Urteil vom 17. September 2015  (AZ: I ZR 228/14) wurde entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Vergütung für die Weiterübertragung der über die Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer schuldet.  Geklagte hatte die Gesellschaft ...

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Okt 03 2015

Türschloss und Schlüssel – Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Eine zentrale Schließanlage gehört als gemeinschaftliche Einrichtung gemäß § 5 Absatz 2 WEG zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Auch das Schloss der Hauseingangstür ist als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs Gemeinschaftseigentum. Gleiches gilt für die Schlösser von Gemeinschaftsräumen und von den Abschlusstüren von Sondereigentum. Denn nach überwiegender Ansicht zählen die ...

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Okt 02 2015

Zentraler Hauswasseranschluss im Sondereigentums-Keller – Zutritt verweigert?

Anders als bei Mietwohnungen kann sich der Eigentümer einer zum Sondereigentum gehörenden Kellereinheit nicht weigern Zutritt zu seinem Kellerraum zu geben, wenn in diesem Einrichtungen enthalten sind, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer dienen. Sondereigentümer sind nach § 14 Nr. 4 WEG verpflichtet, das Betreten und die Benutzung ihrer im Sondereigentum stehenden ...

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Sep 02 2015

Raucher auf Balkon – Rechte von Mietern und Vermietern

Auf der Grundlage der §§ 862 Abs. 1 (verbotene Eigenmacht) und 906 Abs. 1 Satz 1 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe) kann der Mieter Einwirkungen durch das Rauchen eines anderen Mieters nicht verbieten, wenn sie einen Nutzer in dem Gebrauch der Mietsache nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Auch bei wesentlichen Beeinträchtigungen besteht ein Unterlassungsanspruch nach § 862 Abs. ...

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Jun 09 2015
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