Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 - Muster für Wohnungsgeberbescheinigung

Seit 01.11.2015 ersetzt das Bundesmeldegesetz die bisherigen Meldegesetze  der Länder. Eine der damit einhergehenden Änderungen betreffen auch die Vermieter bzw. alle die einer Person Wohnraum zur Verfügung  stellen.

Zukünftig  muss bei der Anmeldung eine sog. Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.  Diese muss die Person ausstellen, welche einen Wohnraum  zur Verfügung stellt.

Neben  dem klassischen Vermieter der eine Wohnung  vermietet kann dies jeder sein, der einer anderen Person eine Wohnung  zur Verfügung stellt. Bitte beachten Sie hierbei,  dass Wohnung  im Sinne des Meldegesetzes  jeder umschlossene Raum  sein kann, der zum Wohnen geeignet ist.

Unter „Downloads“ auf dieser Seite können Sie sich ein beschreibbares Muster dieser Bestätigung herunter laden. Die Form muss nicht eingehalten werden. Sie können diese  grundsätzlich abändern.

Bitte beachten Sie dabei aber die Pflichtangaben die zwingend enthalten sein müssen. Die Wohnungsgeberbestätigung  muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters,
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  • die Anschrift  der Wohnung,
  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

Quelle: Stadt Nürnberg - Einwohneramt Melde- und Passwesen

Weitere interessante Artikel finden Sie unter "Aktuelles".

Sep 11 2015
nach oben