Eigentümerversammlung Rederecht und Redezeitbegrenzung – allgemeine Regelungen und Urteilssammlung

Jeder Wohnungseigentümer hat in der Versammlung ein Rederecht. Es soll jedem Teilnahmeberechtigten rechtliches Gehör verschaffen. Das Redrecht ist unabhängig vom Stimmrecht. Grundsätzlich darf jeder Teilnahmeberechtigte solange reden, wie er will und es für notwendig erachtet. Nur in Ausnahmefällen darf dieses Recht eingeschränkt oder entzogen werden (z.B. bei Beleidigungen, unsachlichen Äußerungen oder Überschreitung einer zuvor vereinbarten Redezeit) (OLG Saarbrücken 28.08.2003 5 W 11/03-4).

Das Redrecht kann eingeschränkt werden, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Im Zweifel ist immer eine großzügige Redzeit einzuräumen (LG München I 28.06.2007 1 T 2063/07),wobei das Interesse der Eigentümer an einer zügigen und effektiven Durchführung der Versammlung ebenfalls zu berücksichtigen sei (LG Frankfurt, Beschluss vom 05. Juni 2014)

Für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung sind primär die Wohnungseigentümer durch einen Mehrheitsbeschluss zur Geschäftsordnung berechtigt, die Redzeit zu beschränken oder zu entziehen (BayOLG 22.04.1999 2 Z BR 9/99; OLG Stuttgart 30.04.1986 8 W 531/85). Eine Begrenzung der Redzeit auf 3-10 Minuten verletzt nicht die Rechte der Wohnungseigentümer, wenn sie aus sachlichen Gründen erfolgt und alle Teilnahmeberechtigten gleich behandelt.

Beschlüsse zur Geschäftsordnung sind in der Regel nicht separat enfechtbar, wenn sich der Beschluss mit Ablauf der Versammlung von selbst erledigt. Das setzt voraus, dass der Beschluss konkret auf eine Versammlung bezieht und sich nur auf diese begrenzt. In einem solchen Fall würde einem Anfechtungsantrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.

Quelle: Die Eigentumswohnung, Version 18.2.0.0; Stand 17.04.2015, Ausdruck 08.05.2015

übermittelt von RA Zwarg, Kanzlei Endress und Partner, Nürnberg

Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Beschränkung der Redezeit in der Eigentümerversammlung - Anforderungen an Redezeitbeschränkungen" unter "Aktuelles"

Mai 18 2015
nach oben