Information zu Heizungsverbrauch – Energiedatenmanagement führt zu Energieeinsparung

Das Bundesumweltministerium hat am 16.10.2015 über ein erstes Pilotprojekt "Bewusst heizen, Kosten sparen" berichtet.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt gemeinsam mit dem Energiedienstleister ista, dem Deutschen Mieterbund und dem Bundesbauministerium ein Modellvorhaben aus, in dem derzeit 190 Haushalte kostenlos das Energiedatenmanagement testen.

Die Liegenschaften stammen aus der Zeit zwischen 1905 und 2009 und weisen einen für Deutschland typischen Sanierungsstand auf: Einige Gebäude wurden seit dem Bau energetisch noch nicht saniert, andere Gebäude wurden teilweise bis komplett saniert. Das Modellvorhaben startete im Herbst 2013 und wird bis Mitte 2016 fortgesetzt.

Bei dem Modellvorhaben kommt das sogenannte Energiedatenmanagement zum Einsatz, in dem die Daten zum Heizungsverbrauch mithilfe von Funkzählern erfasst, digital von ista aufbereitet und den Mietern über ein Internetportal oder auch per Post zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Verbrauchsdaten können die Mieter mit dem Verbrauch im Vormonat, im Vorjahr oder dem Durchschnitt des Mietshauses vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Mieter selbst entscheiden, ihr Heizverhalten zu verändern.

Zentrales Ergebnis der Studie: Mieter, die monatlich über ihren Heizungsverbrauch informiert werden, benötigen im Durchschnitt 16 Prozent weniger Energie als Mieter, die keine regelmäßige Heizinformation erhalten. 

In der nun dritten Heizperiode dieser Studie gilt es, dieses Ergebnis weiter zu überprüfen.

Quelle: Mitteilung vom BMUB vom 16.10.215

Anmerkung von unserer Seite dazu:

Als Betreiber von Immobilien begrüßen wir dieses Modellvorhaben außerordentlich. Es bleibt zu hoffen, dass die Ergebnisse dieser Studie möglichst rasch Eingang finden in den Immobilienmarkt und die Rechtsprechung.

So sind einheitliche Geräte und standardisierte Schnittstellen zur Datenerfassung notwendig, um den Immobilieneigentümern wettbewerbsfähige Preise der Datendienstleister zu ermöglichen.

Zusätzlich sind vor allem im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes Regelungen zu schaffen, welche einfache und unbürokratische Nachrüstungen und Ausstattungen des Gemeinschaftseigentums ohne Rechtsunsicherheiten und Streitpotential ermöglichen. 

Okt 17 2015
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