Mietpreisbremse – Einführung zum 01.Juni 2015 – Stopp der sprunghaften Mieterhöhungen?

Zum 1. Juni ist die Mietpreisbremse gesetzlich in Kraft getreten. Sie wird jedoch zunächst nur in Berlin pünktlich umgesetzt. Andere Länder haben die Einführung zwar angekündigt, sich einer Umfrage zufolge aber noch nicht auf einen Termin festgelegt. 

Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermeiden. Derzeit müssen Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter. Um das zu verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit "angespannten Wohnungsmarkt" ausweisen. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen.

Wo genau die Preisbremse greifen soll, können und werden die Länder selbst festlegen. In Berlin werden Neumieten ab Juni in der gesamten Stadt gedeckelt. Andere Bundesländer prüfen erst jetzt, in welchen Städten der Wohnungsmarkt so angespannt ist, dass eine Mietpreisbremse sinnvoll ist. Einige Länder wie Sachsen-Anhalt oder das Saarland wollen sie wahrscheinlich überhaupt nicht einführen. Dort gibt es ganz andere Probleme mit dem Wohnungsmarkt: In Sachsen-Anhalt beispielsweise steht bei großen Wohnungsunternehmen fast jede achte Wohnung leer.

Künftig darf die Miete bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen vom Vermieter nur so weit angehoben werden, dass sie maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Das gilt für Stadtviertel mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ (wo das der Fall ist, entscheidet die Politik). Und eben diese Vergleichsmiete legt der Mietspiegel fest.

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Jun 10 2015
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