Wie verbreitet ist ein Mietspiegel?

http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/2015_mietspiegel.html

Fast 90% der Großstädte und 75% der größeren Mittelstädte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern hatten 2014 einen Mietspiegel, wie aus der BBSR-Mietspiegeldatenbank hervorgeht.

Eine relative Mehrheit der Großstädte (47%) hatte 2014 einen qualifizierten Mietspiegel, bei den größeren Mittelstädten lag der Anteil bei 20% (derzeit rund 124 Stück in Deutschland)
41% der Großstädte und 55% der größeren Mittelstädte verfügten Ende vergangenen Jahres über einen einfachen Mietspiegel (derzeit rund 350 Stück in Deutschland).

Mietspiegel erfüllen wichtige Funktionen: Sie unterstützen die Mietpreisbeobachtung, sind Maßstab in der Wertermittlung und dienen als Basis, um Streitfälle zwischen Mietern und Eigentümern zu schlichten. Mit der Einführung der Mietpreisbremse werden Mietspiegel eine zentrale Rolle spielen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Dort wo es keinen gibt, ermöglicht das Mietrecht den Gerichten auch den Rückgriff auf Einzel- und Vergleichsgutachten, um die ortsübliche Miete zu ermitteln. 

Lediglich für qualifizierte Mietspiegel wird die Richtigkeit der ortsüblichen Vergleichsmiete im gerichtlichen Mieterhöhungsverfahren als bindend postuliert. Dafür müssen bei der Erstellung wissenschaftlich-methodische Mindestanforderungen erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Zudem muss im Fall eines qualifizierten Mietspiegels eine Anerkennung durch die Gemeinde und/oder durch Interessenvertreter der Vermieter und Mieter erfolgen. In der Regel erfolgt eine Veröffentlichung in den Amtsblättern der Kommunen. 

Die Mietspiegeldatenbank des BBSR bietet Informationen zur Verbreitung, Qualität und Aktualität von Mietspiegeln in Deutschland. Erfasst werden sowohl Kommunen, die Mietspiegel für ihre eigenen Wohnungsmarktbelange erstellen, als auch diejenigen, die auf benachbarte Gemeinden oder auf der Ebene des Landkreises ermittelte Vergleichsmietenniveaus zurückgreifen.
 
Quelle: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/2015_mietspiegelverbreitung.jpg;jsessionid=C7E6CC76DA402ED648040FAFF1AF5246.live2051?__blob=publicationFile&v=3

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Jun 10 2015
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