Wo steht der Staat und die Politik in der Diskussion um Mietenspiegel und Mietpreisbremse?

„Die Bundesregierung muss die Erstellung von Mietspiegeln endlich bundesweit regeln“, sagt Mietervertreter Wild vom Deutschen Mieterbund. „Wer die Mietpreisbremse will, muss dafür sorgen, dass die Mietspiegel zukünftig auf einer repräsentativen und nicht manipulierten Basis beruhen“, verlangt Haus und Grund.

„Wir sorgen dafür, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt wird“, haben sich Union und SPD schon 2013 im Koalitionsvertrag vorgenommen. Justizminister Heiko Maas (SPD) arbeitet an einer Reform.

Die teilweise unsinnigen Vorschriften und Regelungen machen Bauen immer langwieriger, komplizierter und teurer. Die Nebenkosten, wie z.B. Energie, Erwerbsteuren, Grundsteuern sind ohnehin explodiert, weil der Staat nicht nur von der Preissteigerung am Markt profitiert hat, sondern wie bei der Grunderwerbsteuer, ordentlich draufgesattelt hat.

Die angemessene Berücksichtigung energetischer Aspekte in Mietspiegeln ist ein Anliegen, das in den letzten Jahren verstärkt von Kommunen, Mieter-verbänden und Vertretern der Wohnungswirtschaft verfolgt wurde. 

Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Energiewende ist die durchgreifende energetische Modernisierung des Bestandes an Wohngebäuden. Wärmedämmung und effiziente Heizungsanlagen kommen den Bewohnern unmittelbar durch besseren Wohnkomfort und geringere Heizkosten zu Gute. Für den Vermieter ist entscheidend, ob sich die Maßnahme für ihn rechnet. Dies ist der Fall, wenn sich die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes auch bei der Miethöhe in einem Mietspiegel widerspiegelt.

Im Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (BGBl. I, Seite 434) wird mit einer Ergänzung in § 558 Abs. 2 BGB klargestellt, dass auch energetische Merkmale zu den Beschaffenheits- und Ausstattungsmerkmalen von Wohnraum gehören und bei der Ermittlung der Vergleichsmiete zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsänderung ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten. 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dazu die Broschüre "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln" ausgegeben. 
Siehe auch Arbeitshilfe zur Integration energetischer Merkmale in Mietspiegeln

Derzeit wird im Bundesjustizministerium ein neues Gesetz zur Regelung des Mietspiegels vorbereitet. Statistik-Professor Krämer wäre schon damit gedient, wenn in der Praxis Anfängerfehler vermieden würden. In Berlin habe man im Mietspiegel für eine moderne Küche einen Aufschlag von 80 Cent auf die Quadratmetermiete eingerechnet – mit der absurden Folge, dass für die Küche in einer 100 Quadratmeterwohnung doppelt soviel gezahlt wurde wie in einer 50 Quadratmeterwohnung.

Die SPD gibt sich derzeit Mühe, das Berliner Mietspiegel-Urteil des Amtsgerichtes vom 11.05.2015 kleinzureden. "Niemand sollte sich jetzt falsche Hoffnungen machen: Die Mietpreisbremse gilt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol gegenüber der "Bild"-Zeitung. 

In den zuständigen Behörden ist man nicht ganz so überzeugt. Es sei schon schwierig, eine bundesweite Mietpreisbremse mit einem bundesweit uneinheitlichen Mietspiegel zu vereinen, sagt ein Beamter laut spiegel online.de. 

Ähnliches ist in der CDU zu hören. "Das Urteil zeigt, dass wir dringend Rechtssicherheit bei den Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel brauchen", sagt Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. "Der Gesetzgeber muss bundesweit einheitliche Kriterien für die Erstellung von Mietspiegeln festlegen."

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Jun 10 2015
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