Zentrale Hausanschlüsse im Mieterkeller – Zutritt verweigert?

Zentrale Hausanschlüsse sollten sich auf keinen Fall in einem Keller eines Mieters befinden. Andernfalls ist nicht gewährleistet, dass Sie jederzeit an den Wasseranschluss, Stromanschluss, Telefonanschluss oder den Anschluss für das Kabelfernsehen Ihres Anwesens kommen.

Müssen Arbeiten an dem entsprechenden Anschluss durchgeführt werden und der Mieter öffnet den Raum nicht, bleibt nur der Weg zum Gericht. Denn eine unmittelbare Gefahr, die zum Öffnen des Raumes berechtigen könnte, wird in aller Regel nicht vorliegen.

Am besten ist es demnach einen entsprechenden Kellerraum erst gar nicht zu vermieten. Falls sich das nicht umgehen lässt, vereinbaren Sie zumindest das Recht, den Keller jederzeit betreten zu dürfen. Vergessen Sie nicht eine gemeinsame Nutzung mit dem Mieter im Mietvertrag zu verankern. Andernfalls kann er von Ihnen den Schlüssel verlangen und auf sein alleiniges Nutzungsrecht bestehen.

Siehe auch „Zentraler Hauswasseranschluss im Sondereigentums-Keller – Zutritt verweigert?“ 

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Sep 02 2015
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