Ihre Sicherheit ist für uns ein besonderes Anliegen...

...deshalb haben wir zum Schutz unserer Kunden die nachfolgend aufgeführten Versicherungen abgeschlossen:

  • Vertrauensschadenversicherung über 3,5 Millionen Euro für die Absicherung der uns im Rahmen der Treuhandfunktion übergebenen Gelder (Wohn- und Rücklagengelder sowie Sonderumlagen) bei der AXA Versicherung AG - Versicherungsnummer: 60269200032/3M

Ersetzt werden Vermögensschäden, die durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug oder sonstige vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten, während des Vertrags durch Mitarbeiter der Verwaltung inklusive dem Geschäftsführer verursacht werden. 

  • Betriebs-Haftpflichtversicherung über 5 Millionen Euro pauschal für Personen und/oder Sachschäden, 1 Million Euro für Vermögensschäden (Gesamtleistung pro Jahr das Doppelte der Versicherungssummen) bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudebversicherung AG, Versicherungsschein-Nr.: 50 040 843/09

Ersetzt werden Personen-,  Sach- oder sich  daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. 

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über 300.000,00 Euro je Schadensfall - Jahreshöchstleistung 1,2 Millionen Euro bei der Alten Leipziger Versicherung Versicherung AG - Versicherungsschein-Nr.: 09-670-101101

Ersetzt werden Haftpflichtansprüche, die sich aus den im Folgenden beschriebenen Tätigkeiten und Pflichten des Versicherungsnehmers ergeben:
-  Verwalter  von fremdem Haus- und Grundbesitz
-  Sondereigentums- und Mietverwaltung
-  Geschäftsführer einer Mietpool GbR
-  Haus-, Grundstücks-, Wohnungs- und Hypothekenmakler mit einem jährlichen Courtageumsatz bis 50.000,00  EUR
-  Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens
-  § 35 aEStG
-  Beantragung und Bearbeitung von Darlehen und Fördergeldern für die Wohnungseigentümergemeinschaft
-  aus der Organstellung des Versicherungsnehmers nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der seit 01.07 .2007 gültigen Fassung
-  aus der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht  des Organs  des Versicherungsnehmers für Drittschäden, sofern Versicherungsnehmerin eine juristische  Person ist (Geschäftsführerhaftung)
-  die gesetzlich zulässige Erbringung immobiliennaher  kaufmännischer  Dienstleistungen, ohne Hausverwalter nach § 27 WEG zu sein, soweit diese auf der Grundlage eines schriftlichen  Geschäftsbesorgungsvertrages  gegenüber Dritten erbracht werden (2.B. Heizkostenabrechnungen,  Mietenbuchhaltung)
-  ,,Abschnitt  3: Schutz vor Benachteiligungen  im Zivilrechtsverkehr" des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
-  gesetzlich zulässige Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sofern diese als Nebenleistung zur gewerblichen  Tätigkeit erbracht wird.

Mitversichert ist im Übrigen die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Verwaltungsbeiratsmitglieder gem. § 29 WEG auch in der Eigenschaft eines  Verwaltungsbeiratsmitglieds als Ersatzzustellungsvertreter oder dessen Vertreter gem. § 45 Abs. 2 WEG sowie die eines Datenschutzbeauftragten.

Mitversichert sind mit einem Sublimit von 5.000,00 EUR zudem die Kosten  der Emeuerung  von Schließanlagen als Folge eines fahrlässig verursachten Abhandenkommens von fremden  Schlüsseln, sofern nicht eine Deckung über eine andere Police besteht (Subsidiarität).

Mitversicherung der Baubetreuung bis zu einer Jahresbausurnme von 750.000,00 Euro

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