Seit 01.11.2015 ersetzt das Bundesmeldegesetz die bisherigen Meldegesetze der Länder. Eine der damit einhergehenden Änderungen betreffen auch die Vermieter bzw. alle die einer Person Wohnraum zur Verfügung stellen.
Zukünftig muss bei der Anmeldung eine sog. Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Diese muss die Person ausstellen, welche einen Wohnraum zur Verfügung stellt.
Neben dem klassischen Vermieter der eine Wohnung vermietet kann dies jeder sein, der einer anderen Person eine Wohnung zur Verfügung stellt. Bitte beachten Sie hierbei, dass Wohnung im Sinne des Meldegesetzes jeder umschlossene Raum sein kann, der zum Wohnen geeignet ist.
Unter „Downloads“ auf dieser Seite können Sie sich ein beschreibbares Muster dieser Bestätigung herunter laden. Die Form muss nicht eingehalten werden. Sie können diese grundsätzlich abändern.
Bitte beachten Sie dabei aber die Pflichtangaben die zwingend enthalten sein müssen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters,
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
- die Anschrift der Wohnung,
- die Namen der meldepflichtigen Personen.
Quelle: Stadt Nürnberg - Einwohneramt Melde- und Passwesen
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