Der Mietspiegel

Der Mietspiegel ist ein Mittel, eine Mieterhöhung zu begründen. Er soll die ortsübliche Vergleichsmiete wieder“spiegeln“.

Unterschieden werden der einfache und der qualifizierte Mietspiegel. 

Bei dem einfachen Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die üblichen Entgelte in der Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558c BGB).

Beim qualifizierten Mietspiegel handelt es sich um einen Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wird. Der qualifizierte Mietspiegel muss im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden (§ 558d BGB).

Der qualifizierte Mietspiegel hat Vorrang vor dem einfachen Mietspiegel. Die Angaben für eine Wohnung, die sich im qualifizierten Mietspiegel wiederfinden sind bei Mieterhöhungsverlangen immer anzugeben.

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Jun 10 2015
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