Grundsteuerreform

 
Die Grundsteuer muss für rund 36 Millionen Gebäude in Deutschland neu berechnet werden. 
Seit 01.07.2022 haben Immobilieneigentümer die Pflicht auferlegt bekommen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen. Diese ist in Form einer gesonderten Steuererklärung abzugeben. Diese lästige zusätzliche Steuererklärung ist für jedes Objekt gesondert und elektronisch zu erstellen. Darüber hinaus muss alles bis Ende Oktober gemeldet sein. 
Um Ihnen eine Orientierung zu geben, wie Sie das am schnellsten schaffen können, hier ein paar Hinweise: 
 
Was muss ich dem Finanzamt alles melden?
Nicht alle Bundesländer bewerten gleich. Je nachdem in welchem Bundesland Ihre Immobilie liegt, sind unterschiedliche Angaben zu machen. Beim sogenannten „Bundesmodell“ steht der Wert des Grundstückes im Vordergrund.(-> Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen). 
Anders in Bayern: Hier zählt nur die Fläche von Grundstück und Gebäude sowie die Nutzung. Wert und Lage sowie Alter und Zustand sind dagegen nicht gefragt, was die Steuererklärung etwas erleichtert. 
 
Wo kann ich sehen, was für mich gilt?
Einen Überblick, was vor Ort gilt, bieten die Internetseiten „grundsteuer.bayern.de“ oder „bundesfinanzministerium.de“ oder „grundsteuerreform.de
 
Was brauche ich nun in Bayern genau?
    • Personendaten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
    • Steuer-Identnummer
    • Steuernummer
    • Objektadresse der Immobilie
    • Wohnungs- / Einheitennummer (bei Teileigentum oder Eigentumswohnungen)
    • Wohnfläche
    • Nutzfläche
    • Flurstücksnummer
    • Gemarkungsname und Nummer
    • Miteigentumsanteil 
 
 
Wo bekomme ich die Daten her?
Benötigte Daten Mögliche Quelle            
Steuer-Identnummer  Letzter Steuerbescheid
Steuernummer Letzter Steuerbescheid
Wohnungs-/Einheitennummer (bei Teil- oder Eigentumswohnung)

Teilungserklärung oder Kaufvertrag

Wohnfläche (=bewohnbare Fläche) der Einheit Teilungserklärung oder Kaufvertrag oder Wohnflächenberechnung des Bauträgers oder Grundrisspläne des Bauträgers/Verkäufers oder durch Neuberechnung eines Sachverständigen
Nutzfläche (=nicht bewohnbare Fläche) der Einheit Teilungserklärung oder Kaufvertrag oder Flächenberechnung des Bauträgers oder Grundrisspläne des Bauträgers/Verkäufers oder durch Neuberechnung eines Sachverständigen
Flurstücksnummer Lageplan oder Teilungserklärung oder Kaufvertrag
Gemarkungsname und -nummer Teilungserklärung oder Kaufvertrag
Miteigentumsanteil Teilungserklärung oder Kaufvertrag
 

Wo bekomme ich weitere Hilfen zur Bearbeitung her?

 

Jul 29 2022
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