Midi-Jobs - sinnvolle Lösung nach Mindestlohnerhöhung?

Unter einem Midijob versteht man in Deutschland ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer mehr als 450,00 € und weniger als 1.300,00 € (ab Oktober 2022 steigen diese Grenzwerte auf 520,00 € und 1.600,00 €) verdient. 2003 hatte die Bundesregierung den Midijob eingeführt, weil sie verhindern wollte, dass jene Arbeitnehmer mit erhöhten Sozial- und Steuerabgaben benachteiligt werden, die nur geringfügig mehr als in einem versicherungsfreien Minijob verdienen. Durch die Ober- und Untergrenzen enstehen im Verdienst und den damit verbundenen Arbeitsstunden neue Gestaltungsmöglchkeiten für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Sollte ein Arbeitnehmer mehreren Beschäftigungen nachgehen, so ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend für die Einordnung des Arbeitsverhältnisses. Auch hier entstehen also weitere Optionen für einen Hausmeister oder eine Hausreinigungskraft, die im Nebenjob arbeiten. 

                                    MINIJOB                                MIDIJOB

Bezahlung

Maximal 450 € im Monat

(ab 01.10.22 520,00 €)

Zwischen 450 € und 1.300 € im Monat

(ab 01.10.2022 1.600,00 €)

Sozialversicherung          Rentenbeiträge (Befreiung möglich)            Abgaben auf alle Sozialversicherungen            
Bruttoentgelt Brutto = Netto Brutto minus Abgaben
Steuern Steuerfrei Reguläre Versteuerung der Einnahmen

Der Midijobber zahlt zwar ganz normal Abgaben an alle Sozialversicherungsträger sowie Steuern, allerdings liegen diese Beiträge unter denen, die ein regulärer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigter zahlen muss. Immobilieneigentümer, die mit Minijobbern arbeiten (Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc.) haben Abgaben an die Minijobzentrale in Höhe von 28 Prozent abzuführen. Diese setzen sich aus Pauschalbeiträgen zur Rentenversicherung (15 Prozent) und Krankenversicherung (13 Prozent) zusammen. Wenn sich der Arbeitnehmer nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlt er Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,6 Prozent.

Bei einem Midijob hingegen beträgt die Belastung für einen arbeitgebenden Immobilieneigentümer (z.B. Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften) weniger als 20 Prozent, weil nur die Hälfte des Gesamtsozialversicherungsbeitrags fällig wird. Während die Anmeldung beim Minijob über die Minijob-Zentrale relativ einfach abgewickelt werden kann, muss der Arbeitgeber den Midijob wesentlich aufwändiger bei sämtlichen Sozialversicherungen anmelden und mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern abrechnen. Dennoch ist der Midijob gerade nach der Erhöhung des Mindestlohnes eine guten Alternative für Beschäftigungen im Niedriglohnsektor. Erstere profitieren im Niedriglohnbereich von prozentual günstigeren Abgaben, letztere von einem vollen Sozialversicherungsschutz, ohne dafür mit den üblichen hohen Abgaben belastet zu werden.

Schließlich ist auch die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ist deutlich höher, was insgesamt die Arbeitsstunden erheblich flexibler gestalten lässt. Die tägliche Stundenanzahl darf per Gesetz nicht mehr als 8 Stunden betragen. Beim aktuellen Mindestlohn von 10,45 € pro Stunde sind bei derzeitigen 1.300,00 € als Obergrenze immerhin rund 124 Arbeitsstunden pro Monat möglich. Ab 01.10.2022 sind mit der Anhebung auf 1.600,00 € und einem erhöhten Mindestlohn von 12,00 € dann immerhin rund 133 Arbeitsstunden flexibel planbar im Monat. 

Jul 30 2022
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