Mindestlohnerhöhung - Auswirkungen auf Hausmeister und -reinigungskräfte

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Juli 2022 in Deutschland. Was bedeutet das für die zahlreichen Minijobber in Deutschland, die als Hausmeister und Hausreinigungskräfte tätig sind?

Bis zum 30. Juni 2022 lag der Mindestlohn bei 9,82 € brutto. Die alte Bundesregierung hatte eine Erhöhung ab 1. Juli 2022 mit 10,45 € brutto festgesetzt. Mit der neuen Ampel-Regierung tritt ab dem 1. Oktober 2022 eine weitere Erhöhung auf dann 12,00 € pro Stunde in Kraft.

Minijobber haben aktuell eine Verdienstgrenze von 450,00 €.  Trotz der Änderung des Mindestlohns ab 1. Juli 2022 ändert sich diese Verdienstgrenze noch nicht. Das bedeutet, dass Hausmeister und Hausreinigungskräfte, die als Minijobber tätig sind, weniger arbeiten können, wenn sie unter der Grenze bleiben wollen. Monatlich dürfen Minijobber demnach gerade noch 43,06 Stunden arbeiten, um bei 450,00 € zu landen.
 
Erst ab 1. Oktober wird die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht. Mit der Erhöhung zum 1. Oktober steigt, steigt auch die Verdienstgrenze 520,00 €. Das bedeutet allerdings trotzdem, dass auch weiterhin nur rund 43,3 Stunden pro Monat gearbeitet werden können. Können die notwendigen Arbeiten rund um die Immobilie mit diesem Zeitbudget nicht mehr angemessen ausgeführt werden, bedeutet das eine erhebliche Mehrkostenbelastung für Eigentümer und Minijobber. In einem solchen Fall müsste dann wahrscheinlich in ein Midi-Job-Verhältnis übergewechselt werden. 
 
Lesen Sie dazu den nächsten Artikel zum Midi-Job
Jul 30 2022
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