Neues Bundesmeldegesetz ab Mai 2015

Vermieter muss Mieter den Einzug bestätigen

Seit Mai 2015 gilt ein neues Melderechtsgesetz, um das Melderecht in Deutschland zu vereinheitlichen.

Durch IT-Standardisierungen würde die Verwaltung der Meldedaten von 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in mehr als 5200 Melderegistern vereinfacht. Es gibt seitdem kein zentrales Melderegister geben mehr, aber einen Onlinezugriff auf alle Register.

Erschwert wurden durch das Bundesmeldegesetz die sogenannten Scheinanmeldungen, also Anmeldungen für eine bestimmte Wohnung, von denen der Vermieter nichts erfahren hatte. Erreicht wird dies nun durch die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter, die in 2005 abgeschafft worden war. Es sei durch die Abschaffung immer wieder zu Problemen gekommen, weil entsprechend erlangte Meldebestätigungen zu kriminellen Handlungen, etwa zum Kreditkartenbetrug, genutzt worden seien, so eine Staatssekretärin im Innenministerium.

Vermieter müssen also wieder bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken und dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Um Ihnen diese Pflichtübung etwas zu erleichtern, können Sie unter "Downloads" rechts eine beschreibbare Wohnungsgeberbescheinigung herunterladen.  

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Mai 15 2015
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