Mindestlohngesetz - Auswirkungen auf Eigentümergemeinschaften mit geringfügig Beschäftigten

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, seinen eigenen angestellten Mitarbeitern (Hausmeister/Reinigungskraft) den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Bei den betreffenden Eigentümergemeinschaften haben wir deshalb eine Anpassung der Arbeitsverträge auf die Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung gesetzt. 2. Die ...

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Apr 28 2015
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